Gebäudeenergiegesetz 2020 (GEG) und Wintergarten

Was sollten Bauherren, Planer, Hersteller und Monteure von Wintergarten mindestens vom neuen GEG 2020 kennen und beachten?

Wintergarten freistehend
Wintergarten freistehend

Die GEG gilt seit 01.11.2020 und ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG).


Wer Großes plant, muss Neubaustandards einhalten


Ein Wintergarten ist eine Erweiterung des Wohnraums. So kann es sein, dass für ihn energetische Richtwerte eingehalten werden müssen.


Die gute Nachricht:


Die Gesetzeslage bietet zahlreiche Ausnahmen, sodass der überwiegende Teil der Wintergärten, die im privaten Bereich nachträglich errichtet werden, keine allzu hohen Auflagen erfüllen müssen. Meist bleibt es bei Grenzwerten für den zulässigen Wärmeverlust, wie sie auch von neuen Fenstern oder Türen verlangt werden.


Besonders einfach hat es, wer einen Kaltwintergarten oder einen Wintergarten der nicht dauerhaft beheizt wird plant. Denn in diesen Fällen werden keine besonderen Anforderungen an die Glasanbauten gestellt.


Die Ausnahmeregelungen sind:

  • Keine Beheizung oder Beheizung auf weniger als 12 Grad Celsius.

  • Beheizung in einem Zeitraum von weniger als vier Monaten im Jahr.

  • Beheizung für eine begrenzte Nutzungsdauer pro Jahr. (In diesem Fall muss der Energieverbrauch weniger als ein Viertel der Summe betragen, die bei einer durchgehenden Beheizung zu erwarten wäre.)

  • Wintergärten mit einer Nutzfläche unter 15 m².


Doch auch wer einen Wohnwintergarten, also einen ganzjährigen beheizten Anbau errichtet, wird von den strengen Neubaustandards weitgehend verschont. Hier kommt es auf die Fläche und den Anschluss an das Heizsystem an. So sind die Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz bei Wintergärten durch Bauteile, die einen ausreichenden Wärmeschutz und eine ausreichende Luftdichtheit aufweisen, dann erfüllt, wenn:

  • Die Fläche des Wintergartens weniger als 50 m² beträgt

  • Die Beheizung über das bestehende Heizsystem erfolgt und kein neuer Heizkessel eingebaut werden muss


Erst bei sehr großen Wintergärten, deren Grundfläche mehr als 50 m² beträgt, oder bei einem Einbau eines neuen Wärmeerzeugers greifen die Neubaustandards. Das bedeutet, dass in diesen Fällen der Primärenergiebedarf für den Anbau berechnet und nachgewiesen werden muss. Außerdem muss der Wärmeerzeuger die Anforderungen GEG erfüllen.


Die Grenzwerte – ein Wintergarten ist eine „Vorhangfassade mit Glasdach"


Wer sich im GEG über die Anforderungen informieren will, wird das Wort „Wintergarten" darin überhaupt nicht finden. Denn was ein Wintergarten ist, ist nicht definiert. Das Dach des Wintergartens fällt in die Kategorie „Glasdach“, die Seitenwände in den Bereich „Vorhangfassade". Bei einem Wintergarten handelt es sich laut GEG somit sozusagen um eine „Vorhangfassade mit Glasdach". Für die eingebauten Türen und Fenster gibt es ebenfalls bestimmte Richtwerte. Bei den Grenzwerten unterscheidet die GEG zwei Kategorien, die sich über die vorgesehene Raumtemperatur definieren:

  • Raumtemperatur von mindestens 19 Grad Celsius oder höher

  • Raumtemperatur von mehr als 12 und weniger als 19 Grad Celsius


Bei der ersten Kategorie – einer Raumtemperatur von 19 Grad oder mehr, wie sie in Wohnwintergärten zu erwarten ist – sind die Werte des zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) in den wichtigsten Bereichen wie folgt:

  • Glasdach: 2,0 W/m²K

  • Vorhangfassade: 1,5 W/m²K

  • Fenster / Fenstertür: 1,3 W/m²K

  • Außentür: 1,8 W/m²K

  • Dachflächenfenster: 1,4 W/m²K


Bei Raumtemperaturen zwischen 12 und 19 Grad Celsius, der zweiten Kategorie, sind die Anforderungen – mit Ausnahme der Außentür – etwas lockerer:

  • Glasdach: 2,7 W/m²K

  • Vorhangfassade: 1,9 W/m²K

  • Fenster / Fenstertür: 1,9 W/m²K

  • Außentür: 1,8 W/m²K

  • Dachflächenfenster: 1,9 W/m²K


All diese Anforderungen lassen sich mit modernen Baumaterialien und Bauelementen erfüllen und sogar übertreffen. Ein Fachbetrieb kann alle Komponenten des Wintergartens so planen, dass alle Vorgaben des GEG zuverlässig eingehalten werden. Das ist nicht nur reine Rechtssicherheit, sondern zahlt sich auch in geringen Energiekosten aus. Denn die hohen energetischen Standards bedeuten, dass selbst bei sehr kalten Außentemperaturen so wenig Wärme wie möglich aus dem Wintergarten verloren geht.

26.09.2020

Landauer GmbH
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