Der Geländer Insider

Geländer dienen in allen Ländern dieser Erde als Absturzsicherung und schützen die Menschen vor Stürzen mit folgenschweren Verletzungen. Deshalb sind Geländer in Deutschland ein geregeltes Bauwerk mit geregelten Vorschriften.

Geländer mit waagrechten Staketen
Geländer mit waagrechten Staketen

Die Ausführung der Geländer ist in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) der einzelnen Bundesländer beschrieben.
Da Absturzsicherungen in der LBO als geregeltes Bauteil behandelt werden, müssen sie nach den Richtlinien der DIN EN 1090 hergestellt werden und die Betriebe dafür zertifiziert sein.

In diesem Blogartikel wird ausschließlich die LBO von Baden-Württemberg und nur Geländer für den Privatbereich behandelt. Für Arbeitsstätten und öffentliche Gebäude gelten wiederum andere Vorschriften.


Höhen und Größen


Geländer werden benötigt, wenn der Höhenunterschied des Geländers, also die Absturzhöhe über 1,0m liegt (Bayern bereits ab 0,5m). Mindest-Geländerhöhe, bis 12m Absturzhöhe, ist in allen 16 Bundesländern 90cm von Oberkante Fertigfußboden (oder Oberkante Aufkantung oder Brüstung) und der Oberkante des Geländers. Bei Absturzhöhen ab 12m ist die Geländerhöhe 110cm (außer Baden-Württemberg lediglich 90cm). Geländer gibt es in vielen Materialien und Ausführungen.

Die Holmlasten, also die Horizontalkraft auf dem Handlauf wird mit 50 kg/m angesetzt. Diese Kraft wird über die Pfosten in das zu befestigende Gebäudeteil (meist Beton oder Stein) über die Befestigungsplatten und Dübel eingeleitet. Bei den üblichen Querschnitten der Pfosten von 40 – 60mm Durchmesser oder Vierkantrohren wird daraus ein maximaler Pfostenabstand von 1,0 – 1,4m.

Für die Berechnung der Dübel stehen von den jeweiligen Hersteller Programme zur Verfügung. Mindestrandabstände sind einzuhalten. Klebeanker oder Betonschrauben haben hier einen Vorteil, weil sie keine Spreizwirkung haben.

Bei Staketengeländer darf der vertikale Abstand max. 12cm und der horizontale Abstand 2cm (bis 0,6m Höhe) betragen. Des Weiteren darf der Abstand zum Mauerwerk oder zur Dachrinne max. 7cm betragen.

Merke: Als Faustformel gilt, dass bei einem Geländer an keiner Stelle eine Kugel (Kinderkopf) mit einem Durchmesser von größer 12cm durchfallen darf.

Für Wohngebäude bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen gilt die Formel uneingeschränkt. Bei allen anderen Geländer gilt, dass sie Kleinkindern das Über- oder Durchklettern nicht erleichtern (Leitereffekt). Das bedeutet, dass die Abstände der horizontalen Füllung bis auf 70 cm Höhe je nach LBO zwischen 1,5cm und 4cm nicht überschreiten werden darf.


Material und Füllungen


Füllungen der unterschiedlichsten Art sind möglich. Blech und Lochblechplatten können an Ober- und Untergurt befestigt werden. Genauso Holz- , Aluminiumbretter oder HPL (Vollkernplatten) stehen ebenfalls zur Verfügung und müssen nach den Richtlinien der Hersteller befestigt werden. Glasfüllungen werden in der DIN 18008 (alt TRaV) geregelt. Man unterscheidet dort zwischen punktförmiger und linienförmiger Befestigung. Die Gläser sind aus Verbundglas, Einscheibensicherheitsgläser oder festvorgespannten Gläser (wenn Bohrungen nötig sind). Stärken (Dicken) von 12 – 24mm sind üblich.

Ganzglasgeländer werden immer beliebter. Beim durchsichtigen Geländer werden meist Aluprofile auf oder seitlich an die Betondecken geschraubt und VSG-Gläser dort eingespannt und ohne Pfosten befestigt. In Deutschland muss die Glaskante oben mit einem Kantenschutz geschützt werden.

Stahlgeländer werden in der Regel feuerverzinkt. Bei dieser Oberflächenbehandlung handelt es sich in erster Linie um einen Korrosionsschutz. Kleine Farbunterschiede sind zulässig, da eine Abhängigkeit vom Grundmaterial besteht. Edelstahlgeländer werden in der Regel geschliffen geliefert. Hier unterscheidet man die Feinheit des Schliffes, das abhängig ist von der Kornanzahl des Schleifmittels z.B. Korn 240 oder Korn 320, je größer die Zahl desto feiner die Oberfläche.

01.03.2023

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