Terrassendach Göppingen

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Geschäftsbedingungen

AGBs der Landauer GmbH, Stand: 13.11.2023

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen der Landauer GmbH (nachfolgend als Landauer GmbH bezeichnet) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn die Landauer GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. Bei Unternehmern erfolgt der Werkvertrag grundsätzlich nach VOB Teil B.


2. Vertragsschluss

2.1         Die Darstellungen und Werbungen der Leistungen der Landauer GmbH auf Webseiten, Social-Media-Kanälen, Broschüren oder in anderen Werbeanzeigen stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt grundsätzlich nur mittels Erklärungen in Schrift- oder Textform zustande.

2.2         Die Landauer GmbH versendet zunächst eine Leistungsvorschau an den Kunden. Auch wenn diese mit „Angebot“ ausgewiesen ist, stellt diese Leistungsvorschau noch kein rechtliches Angebot dar, sondern nur eine Vorinformation für den Kunden. Wenn der Kunde damit grundsätzlich einverstanden ist, wird das Projekt final geplant und die Landauer GmbH versendet eine „Auftragsbestätigung“ an den Kunden. Diese „Auftragsbestätigung“ stellt im rechtlichen Sinne das Angebot der Landauer GmbH an den Kunden dar. Der Kunde nimmt dieses Angebot durch das Unterzeichnen und Übersenden der unterzeichneten „Auftragsbestätigung“ an, wobei auch die technischen Zeichnungen freigegeben werden. Erst dann ist ein verbindliches Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Landauer GmbH zustande gekommen. Ausführungsart und Maßangaben in ggf. übersendeten technischen Zeichnungen und der Auftragsbestätigung sind für die Vertragsparteien bindend und vom Kunden zu prüfen.

Der Leistungsumfang wird durch die Auftragsbestätigung und die schriftliche oder elektronische Annahme des Kunden, z. B. per E-Mail oder einem etwaig abgeschlossenen Vertrag, bestimmt. Der Auftrag wird von der Landauer GmbH nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.

2.3         Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

2.4         Offensichtliche Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen dürfen von der Landauer GmbH berichtigt werden und es sind keine Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich gemachter Angaben geltend zu machen, die in Widerspruch zu den Verkaufsunterlagen und statischen Erfordernissen stehen.

2.5         Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer der Landauer GmbH. Sofern nicht anders vereinbart, wird das Material erst bestellt, wenn die Anzahlung des Kunden eingegangen ist (sog. kongruentes Deckungsgeschäft). Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil die Landauer GmbH von ihrem Lieferanten ohne ihr Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wird, ist die Landauer GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird die Landauer GmbH den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten. Der Kunde hat in diesem Fall ebenso die Möglichkeit, eine vergleichbare Ware zu erhalten. Als Grundlage für die Vergleichbarkeit wird die Leistungsbeschreibung bei Vertragsschluss genommen.


3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1         Alle Preise verstehen sich in Euro in netto zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

3.2         Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Eine etwaig vereinbarte Anzahlung ist vor Leistungsbeginn vom Kunden zu zahlen.

3. 3.       Insoweit der Kunde nach Zahlungsfälligkeit die vereinbarte Vergütung nicht ausgeglichen hat, wird die Landauer GmbH durch Übermittlung einer Mahnung eine weitere Zahlungsfrist setzen. Ist der Kunde Unternehmer, kommt er automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, wenn die Rechnung nicht binnen 7 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen wird. Bei Zahlungsverzug behält sich die Landauer GmbH das Recht vor, die Arbeiten bis zur Zahlung der fälligen Forderung einzustellen.

3. 4.       Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Landauer GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten bei Verbrauchern bzw. in Höhe von 9 Prozentpunkten bei Unternehmern über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn die Landauer GmbH eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Der Anspruch der Landauer GmbH aus § 288 Abs. 5 BGB bleibt hiervon unberührt.

3. 5.       Der Landauer GmbH steht es frei, dem Kunden, für jede ausgesprochene Mahnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3,00 Euro in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig von einem Verzug des Kunden bereits für die erste Mahnung sowie für jede weitere Mahnung in derselben Angelegenheit.

3.6.        Die Landauer GmbH behält sich vor, fällige Forderungen an Dritte (Inkassounternehmen) abzutreten.

3.7.        Ist der Kunde Unternehmer, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der Landauer GmbH nicht anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

3.8         Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Landauer GmbH. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Landauer GmbH nach Mahnung zur Rücknahme der Leistung, soweit möglich, berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

3.9         Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung von Liefergegenständen durch die Landauer GmbH ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu verstehen, sofern dies nicht von der Landauer GmbH ausdrücklich erklärt wird.

3.10       Der Kunde darf die Leistungsgegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde der Landauer GmbH unverzüglich Mitteilung zu machen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von der Landauer GmbH erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum der Landauer GmbH hinzuweisen.


4. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

4.1         Die auf der Webseite der Landauer GmbH sowie in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit diese nicht als verbindlich gekennzeichnet sind. Nach Auftragserteilung werden mit dem Kunden verbindliche Liefer- und Montagetermine abgestimmt. Insoweit ein konkretes Produkt auf Kundenwunsch bestellt werden muss, kann es aufgrund der aktuellen Marktsituation zu Verspätungen oder Änderungen der Lieferzeiten seitens der Lieferanten der Landauer GmbH kommen. Insoweit wird dem Kunden erst zu einem späteren Zeitpunkt eine konkrete Lieferzeit benannt werden, sobald diese nach Bestellung des Produktes der Landauer GmbH bekannt wird.

4.2         Die Liefer-/ Leistungsfrist verlängert sich oder ein Liefer-/ Leistungstermin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse sowie höherer Gewalt, die außerhalb des Willens der Landauer GmbH liegen, z. B. Betriebsstörungen - insbesondere bei Betriebsschließungen oder aufgrund behördlicher Anordnungen -, witterungsbedingte Unterbrechungen der Leistungserbringung, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefer-/ Leistungsgegenstands von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Subunternehmern eintreten. Die Liefer-/ Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Solche Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

4.3         Für Liefer-/ Leistungsverzögerungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Kunden kann die Landauer GmbH nicht haftbar gemacht werden.

4.4         Teillieferungen/ -leistungen sind innerhalb der von der Landauer GmbH angegebenen Liefer-/ Leistungsfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch/ die Nutzung daraus nicht ergeben.

4.5         Konstruktions- oder Formänderungen sowie Änderungen des Leistungsumfangs seitens der Landauer GmbH bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen der Landauer GmbH für den Kunden zumutbar sind und hierzu keine Abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien besteht.

4.6         Der Kunde kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Landauer GmbH auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt die Landauer GmbH in Verzug.

4.7         Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung der Landauer GmbH aus anderen - vom Kunden zu vertretenden - Gründen, so ist die Landauer GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.

4.8         Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der Landauer GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


5. Gewährleistung und Toleranzen

5.1         Die Gewährleistungsfrist bei der Erstellung von Bauwerken wie z. B. Überdachungen und Wintergärten beträgt bei privaten Bauherren 5 Jahre, bei anderen Leistungen, sowie bei elektrischen und beweglichen Bauteilen, 2 Jahre. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des VOB Teil 2, gilt eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren bei Bauwerken und von 2 Jahren bei anderen Leistungen.

5.2         Ist der Kunde Unternehmer, entscheidet die Landauer GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

5.3         Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage der Landauer GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung der Landauer GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Gewährleistung und Haftung der Landauer GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

5.4         Beschattungen, welche über Funk geschaltet werden, sind über eine dauerhafte Stromversorgung anzuschließen. Sind Taster oder Schalter im Stromkreis verbaut, entfallen Gewährleistungsansprüche beim Positionieren der Endlagen der Beschattungen.

5.5         Die Toleranzen in Maßen und die Beurteilung von Fehlern in der Oberfläche richten sich bei Verbundsicherheitsglas grundsätzlich nach der geltenden DIN ISO 12543, bei Isolierglas nach der DIN EN ISO 1279-1.

5.6         Bei kleineren Kratzern (<=4mm), Abschürfungen, Dellen (<=1cm2) oder Punktfehlern (<=1mm2) in der Beschichtung wird eine Ausbesserung mit dem Lackstift oder Lackspray vorgenommen. Nach der mängelfreien Abnahme ist die Ausbesserung solcher Lackschäden Sache des Kunden. Die Abweichung von RAL-Tönen ist innerhalb der Toleranzen gem. der VdL-RL 10: „Richtlinie zu zulässigen Farbtoleranzen für unifarbene Pulverlacke bei Architekturanwendungen des Verbands der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie“ zulässig. Diese kann der Kunde hier einsehen:

https://www.wirsindfarbe.de/service-publikationen/vdl-richtlinien/vdl-richtlinie-zu-zulaessigen-farbtoleranzen-fuer-unifarbene-pulverlacke-bei-architekturanwendungen-v

5.7         Die Wandanschlussfuge ist eine Wartungsfuge und bedarf regelmäßiger Wartung. Nach Ablauf der Gewährleistung von 2 Jahren auf die Dichtigkeit der elastischen Fuge werden Wartung- und Abdichtungsarbeiten am Wandanschluss gesondert berechnet.

5.8 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Schwitzwasserbildung bei Temperaturunterschieden von innen nach außen, insbesondere an den Scheiben von kalten und mittelwarmen Wintergärten, auftreten kann. Diese Erscheinung ist in der Regel normal und keine Beeinträchtigung der Qualität und unterliegt somit nicht der Gewährleistung.


6. Abnahme

6.1         Bei Unternehmen erfolgt die Abnahme nach VOB/B und bei Verbrauchern nach § 640 BGB.

6.2         Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

6.3         Erfolgt keine örtliche Abnahme, gilt die Leistung ab Nutzungsbeginn, oder nach Eingang der Schlusszahlung als abgenommen.

6.4         Nach der Abnahme sind Schäden an Glasscheiben und Aluminiumprofilen, die nicht im Abnahmeprotokoll vermerkt sind, von der Gewährleistung ausgenommen.


7. Baugenehmigungen und statische Erfordernisse

7.1         Sämtliche Informationseinholungen zu notwendigen behördlichen Genehmigungen, Befreiungen und Ausnahmen sowie deren Beschaffung sind Sache des Kunden. Die Landauer GmbH steht dem Kunden lediglich beratend zur Verfügung und hat die individuellen baurechtlichen Bestimmungen nicht geprüft.

7.2         Die Landauer GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung anerkannter Regeln der Technik sowie die erforderliche Statik ihrer Bauwerke. Die Erstellung einer spezifischen Statik für individuelle Bauvorhaben obliegt dem Verantwortungsbereich des Kunden.

7.3         Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme und Zahlung.


8. Montagebestimmungen

8.1         Am Montagetermin sind vom Kunden ein direkter Zugang zu Frischwasser und einer 230V- Steckdose bereitzustellen und für die Dauer der Montage kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

8.2         Bei Fundamentarbeiten ist die Fläche großzügig von Terrassenplatten, Asphalt, Randsteinen, Beton und Steinen zu räumen. Mehraufwand bei der Aushebung der Fundamentlöcher wird von der Landauer GmbH gesondert nach Aufwand abgerechnet. Die Entsorgung des Bauschutts bei Fundamentarbeiten ist im Leistungsumfang nicht enthalten und Sache des Kunden.

8.3         Für Schäden an Leitungen und Kabel, die der Landauer GmbH vor den Arbeiten nicht explizit angezeigt wurden, übernimmt die Landauer GmbH keine Haftung.

8.4         Die Baustelle beim Kunden muss gut zugängig und frei von z. B. Pflanzentöpfen und Gartenmöbel sein. Sind Hecken-, Pflanzen- und Baumschnitte für eine reibungslose Montage erforderlich, obliegt die Verantwortung des Rückschnitts beim Kunden. Bei Schäden durch Nichträumung von und an Terrassenmöbeln haftet die Landauer GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

8.5         Für Schäden oder Verschmutzungen am Haus oder anderen Gegenständen des Kunden, welche durch den Montagetrupp, Baumaschinen oder Kühl-, Dicht und Schmiermittel entstanden sind, übernimmt die Landauer GmbH nur Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Alle Flächen, die bei der Montage oder deren Vorbereitung genutzt oder betreten werden, sind vom Kunden in ausreichendem Maße zu schützen. Für Beschädigungen an Rasen, Pflanzen und Sträuchern übernimmt die Landauer GmbH nur Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

8.6         Die Baustelle wird von der Landauer GmbH besenrein übergeben, weitere Reinigungsarbeiten wie z. B. das Putzen von Scheiben sind Sache des Kunden. Eine gegebenenfalls notwendige Entfernung von Metallspänen oder anderen Kleinteilen, die bei der Montage anfallen und gegebenenfalls vom Wind weitergetragen werden auf Rasen, Fugen oder anderen schwer zugänglichen Oberflächen, sind Sache des Kunden.

8.7         Bietet die Landauer GmbH in ihrem Leistungsumfang einen Elektroanschluss an, begrenzt sich dieser Anschluss ausschließlich auf die von der Landauer GmbH gelieferten elektrischen Bauteile an einer vom Kunden bereitgestellten Leitung mit Dauerstrom im Außenbereich. Die elektrische Dimensionierung der Stromkreise, Setzen von Steckdosen etc. sind Aufgabe einer Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10.

8.8         Die Wiederherstellung von Bodenbelägen nach den Montagearbeiten der Landauer GmbH obliegt dem Kunden. Dies gilt auch für Terrasseneinfassungen aus Metall oder Stein, die für einen korrekten Anschluss der Stützpfosten gegebenenfalls entfernt werden müssen.

8.9         Geht die Montage über einen Tag hinaus, ist die Baustelle vom Kunden abzusichern. Dies gilt insbesondere für Fundamentlöcher und vom Wind leicht zu beschädigenden Bauteilen.


9. Haftung

9.1         Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die Landauer GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften.

9.2         Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.

9.3         Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Landauer GmbH nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf.

9.4         Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind, jedoch begrenzt auf maximal 30 % der Vergütung für die schadensverursachende Leistung.

9.5         Die vorangegangenen Bestimmungen Nr. 9.1-9.4 gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Landauer GmbH.

9.6         Die Haftung der Landauer GmbH für indirekte und Folgeschäden wie entgangenem Gewinn, Ausfallzeiten, Vermögenschäden, ist ausgeschlossen.

 9.7         Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

9.8         Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach Garantie oder dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen und die Verjährungsbegrenzung keine Anwendung.


10. Datenschutz

Die Parteien erheben personenbezogene Daten des jeweils anderen zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an den entsprechenden Vertragspartner richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse des entsprechenden Vertragspartners gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.


11. Streitbeilegung

Allgemeine Informationspflicht zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 35 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.


12. Schlussbestimmungen

12.1       Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Landauer GmbH zuständig ist. Die Landauer GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

12.2       Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

12.3       Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsdokumente werden bei der Landauer GmbH gespeichert und können auf Verlangen des Kunden nochmals ausgehändigt werden.

12.4       Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen oder die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.


1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen der Landauer GmbH (nachfolgend als Landauer GmbH bezeichnet) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn die Landauer GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. Bei Unternehmern erfolgt der Werkvertrag grundsätzlich nach VOB Teil B.


2. Vertragsschluss

2.1         Die Darstellungen und Werbungen der Leistungen der Landauer GmbH auf Webseiten, Social-Media-Kanälen, Broschüren oder in anderen Werbeanzeigen stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt grundsätzlich nur mittels Erklärungen in Schrift- oder Textform zustande.

2.2         Die Landauer GmbH versendet zunächst eine Leistungsvorschau an den Kunden. Auch wenn diese mit „Angebot“ ausgewiesen ist, stellt diese Leistungsvorschau noch kein rechtliches Angebot dar, sondern nur eine Vorinformation für den Kunden. Wenn der Kunde damit grundsätzlich einverstanden ist, wird das Projekt final geplant und die Landauer GmbH versendet eine „Auftragsbestätigung“ an den Kunden. Diese „Auftragsbestätigung“ stellt im rechtlichen Sinne das Angebot der Landauer GmbH an den Kunden dar. Der Kunde nimmt dieses Angebot durch das Unterzeichnen und Übersenden der unterzeichneten „Auftragsbestätigung“ an, wobei auch die technischen Zeichnungen freigegeben werden. Erst dann ist ein verbindliches Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Landauer GmbH zustande gekommen. Ausführungsart und Maßangaben in ggf. übersendeten technischen Zeichnungen und der Auftragsbestätigung sind für die Vertragsparteien bindend und vom Kunden zu prüfen.

Der Leistungsumfang wird durch die Auftragsbestätigung und die schriftliche oder elektronische Annahme des Kunden, z. B. per E-Mail oder einem etwaig abgeschlossenen Vertrag, bestimmt. Der Auftrag wird von der Landauer GmbH nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.

2.3         Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

2.4         Offensichtliche Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen dürfen von der Landauer GmbH berichtigt werden und es sind keine Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich gemachter Angaben geltend zu machen, die in Widerspruch zu den Verkaufsunterlagen und statischen Erfordernissen stehen.

2.5         Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer der Landauer GmbH. Sofern nicht anders vereinbart, wird das Material erst bestellt, wenn die Anzahlung des Kunden eingegangen ist (sog. kongruentes Deckungsgeschäft). Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil die Landauer GmbH von ihrem Lieferanten ohne ihr Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wird, ist die Landauer GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird die Landauer GmbH den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten. Der Kunde hat in diesem Fall ebenso die Möglichkeit, eine vergleichbare Ware zu erhalten. Als Grundlage für die Vergleichbarkeit wird die Leistungsbeschreibung bei Vertragsschluss genommen.


3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1         Alle Preise verstehen sich in Euro in netto zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

3.2         Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Eine etwaig vereinbarte Anzahlung ist vor Leistungsbeginn vom Kunden zu zahlen.

3. 3.       Insoweit der Kunde nach Zahlungsfälligkeit die vereinbarte Vergütung nicht ausgeglichen hat, wird die Landauer GmbH durch Übermittlung einer Mahnung eine weitere Zahlungsfrist setzen. Ist der Kunde Unternehmer, kommt er automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, wenn die Rechnung nicht binnen 7 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen wird. Bei Zahlungsverzug behält sich die Landauer GmbH das Recht vor, die Arbeiten bis zur Zahlung der fälligen Forderung einzustellen.

3. 4.       Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Landauer GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten bei Verbrauchern bzw. in Höhe von 9 Prozentpunkten bei Unternehmern über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn die Landauer GmbH eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Der Anspruch der Landauer GmbH aus § 288 Abs. 5 BGB bleibt hiervon unberührt.

3. 5.       Der Landauer GmbH steht es frei, dem Kunden, für jede ausgesprochene Mahnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3,00 Euro in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig von einem Verzug des Kunden bereits für die erste Mahnung sowie für jede weitere Mahnung in derselben Angelegenheit.

3.6.        Die Landauer GmbH behält sich vor, fällige Forderungen an Dritte (Inkassounternehmen) abzutreten.

3.7.        Ist der Kunde Unternehmer, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der Landauer GmbH nicht anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

3.8         Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Landauer GmbH. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Landauer GmbH nach Mahnung zur Rücknahme der Leistung, soweit möglich, berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

3.9         Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung von Liefergegenständen durch die Landauer GmbH ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu verstehen, sofern dies nicht von der Landauer GmbH ausdrücklich erklärt wird.

3.10       Der Kunde darf die Leistungsgegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde der Landauer GmbH unverzüglich Mitteilung zu machen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von der Landauer GmbH erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum der Landauer GmbH hinzuweisen.


4. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

4.1         Die auf der Webseite der Landauer GmbH sowie in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit diese nicht als verbindlich gekennzeichnet sind. Nach Auftragserteilung werden mit dem Kunden verbindliche Liefer- und Montagetermine abgestimmt. Insoweit ein konkretes Produkt auf Kundenwunsch bestellt werden muss, kann es aufgrund der aktuellen Marktsituation zu Verspätungen oder Änderungen der Lieferzeiten seitens der Lieferanten der Landauer GmbH kommen. Insoweit wird dem Kunden erst zu einem späteren Zeitpunkt eine konkrete Lieferzeit benannt werden, sobald diese nach Bestellung des Produktes der Landauer GmbH bekannt wird.

4.2         Die Liefer-/ Leistungsfrist verlängert sich oder ein Liefer-/ Leistungstermin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse sowie höherer Gewalt, die außerhalb des Willens der Landauer GmbH liegen, z. B. Betriebsstörungen - insbesondere bei Betriebsschließungen oder aufgrund behördlicher Anordnungen -, witterungsbedingte Unterbrechungen der Leistungserbringung, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefer-/ Leistungsgegenstands von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Subunternehmern eintreten. Die Liefer-/ Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Solche Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

4.3         Für Liefer-/ Leistungsverzögerungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Kunden kann die Landauer GmbH nicht haftbar gemacht werden.

4.4         Teillieferungen/ -leistungen sind innerhalb der von der Landauer GmbH angegebenen Liefer-/ Leistungsfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch/ die Nutzung daraus nicht ergeben.

4.5         Konstruktions- oder Formänderungen sowie Änderungen des Leistungsumfangs seitens der Landauer GmbH bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen der Landauer GmbH für den Kunden zumutbar sind und hierzu keine Abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien besteht.

4.6         Der Kunde kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Landauer GmbH auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt die Landauer GmbH in Verzug.

4.7         Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung der Landauer GmbH aus anderen - vom Kunden zu vertretenden - Gründen, so ist die Landauer GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.

4.8         Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der Landauer GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


5. Gewährleistung und Toleranzen

5.1         Die Gewährleistungsfrist bei der Erstellung von Bauwerken wie z. B. Überdachungen und Wintergärten beträgt bei privaten Bauherren 5 Jahre, bei anderen Leistungen, sowie bei elektrischen und beweglichen Bauteilen, 2 Jahre. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des VOB Teil 2, gilt eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren bei Bauwerken und von 2 Jahren bei anderen Leistungen.

5.2         Ist der Kunde Unternehmer, entscheidet die Landauer GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

5.3         Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage der Landauer GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung der Landauer GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Gewährleistung und Haftung der Landauer GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

5.4         Beschattungen, welche über Funk geschaltet werden, sind über eine dauerhafte Stromversorgung anzuschließen. Sind Taster oder Schalter im Stromkreis verbaut, entfallen Gewährleistungsansprüche beim Positionieren der Endlagen der Beschattungen.

5.5         Die Toleranzen in Maßen und die Beurteilung von Fehlern in der Oberfläche richten sich bei Verbundsicherheitsglas grundsätzlich nach der geltenden DIN ISO 12543, bei Isolierglas nach der DIN EN ISO 1279-1.

5.6         Bei kleineren Kratzern (<=4mm), Abschürfungen, Dellen (<=1cm2) oder Punktfehlern (<=1mm2) in der Beschichtung wird eine Ausbesserung mit dem Lackstift oder Lackspray vorgenommen. Nach der mängelfreien Abnahme ist die Ausbesserung solcher Lackschäden Sache des Kunden. Die Abweichung von RAL-Tönen ist innerhalb der Toleranzen gem. der VdL-RL 10: „Richtlinie zu zulässigen Farbtoleranzen für unifarbene Pulverlacke bei Architekturanwendungen des Verbands der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie“ zulässig. Diese kann der Kunde hier einsehen:

https://www.wirsindfarbe.de/service-publikationen/vdl-richtlinien/vdl-richtlinie-zu-zulaessigen-farbtoleranzen-fuer-unifarbene-pulverlacke-bei-architekturanwendungen-v

5.7         Die Wandanschlussfuge ist eine Wartungsfuge und bedarf regelmäßiger Wartung. Nach Ablauf der Gewährleistung von 2 Jahren auf die Dichtigkeit der elastischen Fuge werden Wartung- und Abdichtungsarbeiten am Wandanschluss gesondert berechnet.

5.8 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Schwitzwasserbildung bei Temperaturunterschieden von innen nach außen, insbesondere an den Scheiben von kalten und mittelwarmen Wintergärten, auftreten kann. Diese Erscheinung ist in der Regel normal und keine Beeinträchtigung der Qualität und unterliegt somit nicht der Gewährleistung.


6. Abnahme

6.1         Bei Unternehmen erfolgt die Abnahme nach VOB/B und bei Verbrauchern nach § 640 BGB.

6.2         Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

6.3         Erfolgt keine örtliche Abnahme, gilt die Leistung ab Nutzungsbeginn, oder nach Eingang der Schlusszahlung als abgenommen.

6.4         Nach der Abnahme sind Schäden an Glasscheiben und Aluminiumprofilen, die nicht im Abnahmeprotokoll vermerkt sind, von der Gewährleistung ausgenommen.


7. Baugenehmigungen und statische Erfordernisse

7.1         Sämtliche Informationseinholungen zu notwendigen behördlichen Genehmigungen, Befreiungen und Ausnahmen sowie deren Beschaffung sind Sache des Kunden. Die Landauer GmbH steht dem Kunden lediglich beratend zur Verfügung und hat die individuellen baurechtlichen Bestimmungen nicht geprüft.

7.2         Die Landauer GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung anerkannter Regeln der Technik sowie die erforderliche Statik ihrer Bauwerke. Die Erstellung einer spezifischen Statik für individuelle Bauvorhaben obliegt dem Verantwortungsbereich des Kunden.

7.3         Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme und Zahlung.


8. Montagebestimmungen

8.1         Am Montagetermin sind vom Kunden ein direkter Zugang zu Frischwasser und einer 230V- Steckdose bereitzustellen und für die Dauer der Montage kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

8.2         Bei Fundamentarbeiten ist die Fläche großzügig von Terrassenplatten, Asphalt, Randsteinen, Beton und Steinen zu räumen. Mehraufwand bei der Aushebung der Fundamentlöcher wird von der Landauer GmbH gesondert nach Aufwand abgerechnet. Die Entsorgung des Bauschutts bei Fundamentarbeiten ist im Leistungsumfang nicht enthalten und Sache des Kunden.

8.3         Für Schäden an Leitungen und Kabel, die der Landauer GmbH vor den Arbeiten nicht explizit angezeigt wurden, übernimmt die Landauer GmbH keine Haftung.

8.4         Die Baustelle beim Kunden muss gut zugängig und frei von z. B. Pflanzentöpfen und Gartenmöbel sein. Sind Hecken-, Pflanzen- und Baumschnitte für eine reibungslose Montage erforderlich, obliegt die Verantwortung des Rückschnitts beim Kunden. Bei Schäden durch Nichträumung von und an Terrassenmöbeln haftet die Landauer GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

8.5         Für Schäden oder Verschmutzungen am Haus oder anderen Gegenständen des Kunden, welche durch den Montagetrupp, Baumaschinen oder Kühl-, Dicht und Schmiermittel entstanden sind, übernimmt die Landauer GmbH nur Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Alle Flächen, die bei der Montage oder deren Vorbereitung genutzt oder betreten werden, sind vom Kunden in ausreichendem Maße zu schützen. Für Beschädigungen an Rasen, Pflanzen und Sträuchern übernimmt die Landauer GmbH nur Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

8.6         Die Baustelle wird von der Landauer GmbH besenrein übergeben, weitere Reinigungsarbeiten wie z. B. das Putzen von Scheiben sind Sache des Kunden. Eine gegebenenfalls notwendige Entfernung von Metallspänen oder anderen Kleinteilen, die bei der Montage anfallen und gegebenenfalls vom Wind weitergetragen werden auf Rasen, Fugen oder anderen schwer zugänglichen Oberflächen, sind Sache des Kunden.

8.7         Bietet die Landauer GmbH in ihrem Leistungsumfang einen Elektroanschluss an, begrenzt sich dieser Anschluss ausschließlich auf die von der Landauer GmbH gelieferten elektrischen Bauteile an einer vom Kunden bereitgestellten Leitung mit Dauerstrom im Außenbereich. Die elektrische Dimensionierung der Stromkreise, Setzen von Steckdosen etc. sind Aufgabe einer Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10.

8.8         Die Wiederherstellung von Bodenbelägen nach den Montagearbeiten der Landauer GmbH obliegt dem Kunden. Dies gilt auch für Terrasseneinfassungen aus Metall oder Stein, die für einen korrekten Anschluss der Stützpfosten gegebenenfalls entfernt werden müssen.

8.9         Geht die Montage über einen Tag hinaus, ist die Baustelle vom Kunden abzusichern. Dies gilt insbesondere für Fundamentlöcher und vom Wind leicht zu beschädigenden Bauteilen.


9. Haftung

9.1         Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die Landauer GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften.

9.2         Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.

9.3         Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Landauer GmbH nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf.

9.4         Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind, jedoch begrenzt auf maximal 30 % der Vergütung für die schadensverursachende Leistung.

9.5         Die vorangegangenen Bestimmungen Nr. 9.1-9.4 gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Landauer GmbH.

9.6         Die Haftung der Landauer GmbH für indirekte und Folgeschäden wie entgangenem Gewinn, Ausfallzeiten, Vermögenschäden, ist ausgeschlossen.

 9.7         Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

9.8         Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach Garantie oder dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen und die Verjährungsbegrenzung keine Anwendung.


10. Datenschutz

Die Parteien erheben personenbezogene Daten des jeweils anderen zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an den entsprechenden Vertragspartner richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse des entsprechenden Vertragspartners gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.


11. Streitbeilegung

Allgemeine Informationspflicht zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 35 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.


12. Schlussbestimmungen

12.1       Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Landauer GmbH zuständig ist. Die Landauer GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

12.2       Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

12.3       Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsdokumente werden bei der Landauer GmbH gespeichert und können auf Verlangen des Kunden nochmals ausgehändigt werden.

12.4       Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen oder die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.


1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen der Landauer GmbH (nachfolgend als Landauer GmbH bezeichnet) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn die Landauer GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. Bei Unternehmern erfolgt der Werkvertrag grundsätzlich nach VOB Teil B.


2. Vertragsschluss

2.1         Die Darstellungen und Werbungen der Leistungen der Landauer GmbH auf Webseiten, Social-Media-Kanälen, Broschüren oder in anderen Werbeanzeigen stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt grundsätzlich nur mittels Erklärungen in Schrift- oder Textform zustande.

2.2         Die Landauer GmbH versendet zunächst eine Leistungsvorschau an den Kunden. Auch wenn diese mit „Angebot“ ausgewiesen ist, stellt diese Leistungsvorschau noch kein rechtliches Angebot dar, sondern nur eine Vorinformation für den Kunden. Wenn der Kunde damit grundsätzlich einverstanden ist, wird das Projekt final geplant und die Landauer GmbH versendet eine „Auftragsbestätigung“ an den Kunden. Diese „Auftragsbestätigung“ stellt im rechtlichen Sinne das Angebot der Landauer GmbH an den Kunden dar. Der Kunde nimmt dieses Angebot durch das Unterzeichnen und Übersenden der unterzeichneten „Auftragsbestätigung“ an, wobei auch die technischen Zeichnungen freigegeben werden. Erst dann ist ein verbindliches Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Landauer GmbH zustande gekommen. Ausführungsart und Maßangaben in ggf. übersendeten technischen Zeichnungen und der Auftragsbestätigung sind für die Vertragsparteien bindend und vom Kunden zu prüfen.

Der Leistungsumfang wird durch die Auftragsbestätigung und die schriftliche oder elektronische Annahme des Kunden, z. B. per E-Mail oder einem etwaig abgeschlossenen Vertrag, bestimmt. Der Auftrag wird von der Landauer GmbH nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.

2.3         Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

2.4         Offensichtliche Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen dürfen von der Landauer GmbH berichtigt werden und es sind keine Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich gemachter Angaben geltend zu machen, die in Widerspruch zu den Verkaufsunterlagen und statischen Erfordernissen stehen.

2.5         Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer der Landauer GmbH. Sofern nicht anders vereinbart, wird das Material erst bestellt, wenn die Anzahlung des Kunden eingegangen ist (sog. kongruentes Deckungsgeschäft). Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil die Landauer GmbH von ihrem Lieferanten ohne ihr Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wird, ist die Landauer GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird die Landauer GmbH den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten. Der Kunde hat in diesem Fall ebenso die Möglichkeit, eine vergleichbare Ware zu erhalten. Als Grundlage für die Vergleichbarkeit wird die Leistungsbeschreibung bei Vertragsschluss genommen.


3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1         Alle Preise verstehen sich in Euro in netto zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

3.2         Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Eine etwaig vereinbarte Anzahlung ist vor Leistungsbeginn vom Kunden zu zahlen.

3. 3.       Insoweit der Kunde nach Zahlungsfälligkeit die vereinbarte Vergütung nicht ausgeglichen hat, wird die Landauer GmbH durch Übermittlung einer Mahnung eine weitere Zahlungsfrist setzen. Ist der Kunde Unternehmer, kommt er automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, wenn die Rechnung nicht binnen 7 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen wird. Bei Zahlungsverzug behält sich die Landauer GmbH das Recht vor, die Arbeiten bis zur Zahlung der fälligen Forderung einzustellen.

3. 4.       Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Landauer GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten bei Verbrauchern bzw. in Höhe von 9 Prozentpunkten bei Unternehmern über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn die Landauer GmbH eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Der Anspruch der Landauer GmbH aus § 288 Abs. 5 BGB bleibt hiervon unberührt.

3. 5.       Der Landauer GmbH steht es frei, dem Kunden, für jede ausgesprochene Mahnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3,00 Euro in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig von einem Verzug des Kunden bereits für die erste Mahnung sowie für jede weitere Mahnung in derselben Angelegenheit.

3.6.        Die Landauer GmbH behält sich vor, fällige Forderungen an Dritte (Inkassounternehmen) abzutreten.

3.7.        Ist der Kunde Unternehmer, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der Landauer GmbH nicht anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

3.8         Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Landauer GmbH. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Landauer GmbH nach Mahnung zur Rücknahme der Leistung, soweit möglich, berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

3.9         Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung von Liefergegenständen durch die Landauer GmbH ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu verstehen, sofern dies nicht von der Landauer GmbH ausdrücklich erklärt wird.

3.10       Der Kunde darf die Leistungsgegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde der Landauer GmbH unverzüglich Mitteilung zu machen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von der Landauer GmbH erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum der Landauer GmbH hinzuweisen.


4. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

4.1         Die auf der Webseite der Landauer GmbH sowie in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit diese nicht als verbindlich gekennzeichnet sind. Nach Auftragserteilung werden mit dem Kunden verbindliche Liefer- und Montagetermine abgestimmt. Insoweit ein konkretes Produkt auf Kundenwunsch bestellt werden muss, kann es aufgrund der aktuellen Marktsituation zu Verspätungen oder Änderungen der Lieferzeiten seitens der Lieferanten der Landauer GmbH kommen. Insoweit wird dem Kunden erst zu einem späteren Zeitpunkt eine konkrete Lieferzeit benannt werden, sobald diese nach Bestellung des Produktes der Landauer GmbH bekannt wird.

4.2         Die Liefer-/ Leistungsfrist verlängert sich oder ein Liefer-/ Leistungstermin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse sowie höherer Gewalt, die außerhalb des Willens der Landauer GmbH liegen, z. B. Betriebsstörungen - insbesondere bei Betriebsschließungen oder aufgrund behördlicher Anordnungen -, witterungsbedingte Unterbrechungen der Leistungserbringung, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefer-/ Leistungsgegenstands von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Subunternehmern eintreten. Die Liefer-/ Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Solche Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

4.3         Für Liefer-/ Leistungsverzögerungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Kunden kann die Landauer GmbH nicht haftbar gemacht werden.

4.4         Teillieferungen/ -leistungen sind innerhalb der von der Landauer GmbH angegebenen Liefer-/ Leistungsfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch/ die Nutzung daraus nicht ergeben.

4.5         Konstruktions- oder Formänderungen sowie Änderungen des Leistungsumfangs seitens der Landauer GmbH bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen der Landauer GmbH für den Kunden zumutbar sind und hierzu keine Abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien besteht.

4.6         Der Kunde kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Landauer GmbH auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt die Landauer GmbH in Verzug.

4.7         Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung der Landauer GmbH aus anderen - vom Kunden zu vertretenden - Gründen, so ist die Landauer GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.

4.8         Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten der Landauer GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


5. Gewährleistung und Toleranzen

5.1         Die Gewährleistungsfrist bei der Erstellung von Bauwerken wie z. B. Überdachungen und Wintergärten beträgt bei privaten Bauherren 5 Jahre, bei anderen Leistungen, sowie bei elektrischen und beweglichen Bauteilen, 2 Jahre. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des VOB Teil 2, gilt eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren bei Bauwerken und von 2 Jahren bei anderen Leistungen.

5.2         Ist der Kunde Unternehmer, entscheidet die Landauer GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

5.3         Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage der Landauer GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung der Landauer GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Gewährleistung und Haftung der Landauer GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

5.4         Beschattungen, welche über Funk geschaltet werden, sind über eine dauerhafte Stromversorgung anzuschließen. Sind Taster oder Schalter im Stromkreis verbaut, entfallen Gewährleistungsansprüche beim Positionieren der Endlagen der Beschattungen.

5.5         Die Toleranzen in Maßen und die Beurteilung von Fehlern in der Oberfläche richten sich bei Verbundsicherheitsglas grundsätzlich nach der geltenden DIN ISO 12543, bei Isolierglas nach der DIN EN ISO 1279-1.

5.6         Bei kleineren Kratzern (<=4mm), Abschürfungen, Dellen (<=1cm2) oder Punktfehlern (<=1mm2) in der Beschichtung wird eine Ausbesserung mit dem Lackstift oder Lackspray vorgenommen. Nach der mängelfreien Abnahme ist die Ausbesserung solcher Lackschäden Sache des Kunden. Die Abweichung von RAL-Tönen ist innerhalb der Toleranzen gem. der VdL-RL 10: „Richtlinie zu zulässigen Farbtoleranzen für unifarbene Pulverlacke bei Architekturanwendungen des Verbands der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie“ zulässig. Diese kann der Kunde hier einsehen:

https://www.wirsindfarbe.de/service-publikationen/vdl-richtlinien/vdl-richtlinie-zu-zulaessigen-farbtoleranzen-fuer-unifarbene-pulverlacke-bei-architekturanwendungen-v

5.7         Die Wandanschlussfuge ist eine Wartungsfuge und bedarf regelmäßiger Wartung. Nach Ablauf der Gewährleistung von 2 Jahren auf die Dichtigkeit der elastischen Fuge werden Wartung- und Abdichtungsarbeiten am Wandanschluss gesondert berechnet.

5.8 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Schwitzwasserbildung bei Temperaturunterschieden von innen nach außen, insbesondere an den Scheiben von kalten und mittelwarmen Wintergärten, auftreten kann. Diese Erscheinung ist in der Regel normal und keine Beeinträchtigung der Qualität und unterliegt somit nicht der Gewährleistung.


6. Abnahme

6.1         Bei Unternehmen erfolgt die Abnahme nach VOB/B und bei Verbrauchern nach § 640 BGB.

6.2         Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

6.3         Erfolgt keine örtliche Abnahme, gilt die Leistung ab Nutzungsbeginn, oder nach Eingang der Schlusszahlung als abgenommen.

6.4         Nach der Abnahme sind Schäden an Glasscheiben und Aluminiumprofilen, die nicht im Abnahmeprotokoll vermerkt sind, von der Gewährleistung ausgenommen.


7. Baugenehmigungen und statische Erfordernisse

7.1         Sämtliche Informationseinholungen zu notwendigen behördlichen Genehmigungen, Befreiungen und Ausnahmen sowie deren Beschaffung sind Sache des Kunden. Die Landauer GmbH steht dem Kunden lediglich beratend zur Verfügung und hat die individuellen baurechtlichen Bestimmungen nicht geprüft.

7.2         Die Landauer GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung anerkannter Regeln der Technik sowie die erforderliche Statik ihrer Bauwerke. Die Erstellung einer spezifischen Statik für individuelle Bauvorhaben obliegt dem Verantwortungsbereich des Kunden.

7.3         Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme und Zahlung.


8. Montagebestimmungen

8.1         Am Montagetermin sind vom Kunden ein direkter Zugang zu Frischwasser und einer 230V- Steckdose bereitzustellen und für die Dauer der Montage kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

8.2         Bei Fundamentarbeiten ist die Fläche großzügig von Terrassenplatten, Asphalt, Randsteinen, Beton und Steinen zu räumen. Mehraufwand bei der Aushebung der Fundamentlöcher wird von der Landauer GmbH gesondert nach Aufwand abgerechnet. Die Entsorgung des Bauschutts bei Fundamentarbeiten ist im Leistungsumfang nicht enthalten und Sache des Kunden.

8.3         Für Schäden an Leitungen und Kabel, die der Landauer GmbH vor den Arbeiten nicht explizit angezeigt wurden, übernimmt die Landauer GmbH keine Haftung.

8.4         Die Baustelle beim Kunden muss gut zugängig und frei von z. B. Pflanzentöpfen und Gartenmöbel sein. Sind Hecken-, Pflanzen- und Baumschnitte für eine reibungslose Montage erforderlich, obliegt die Verantwortung des Rückschnitts beim Kunden. Bei Schäden durch Nichträumung von und an Terrassenmöbeln haftet die Landauer GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

8.5         Für Schäden oder Verschmutzungen am Haus oder anderen Gegenständen des Kunden, welche durch den Montagetrupp, Baumaschinen oder Kühl-, Dicht und Schmiermittel entstanden sind, übernimmt die Landauer GmbH nur Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Alle Flächen, die bei der Montage oder deren Vorbereitung genutzt oder betreten werden, sind vom Kunden in ausreichendem Maße zu schützen. Für Beschädigungen an Rasen, Pflanzen und Sträuchern übernimmt die Landauer GmbH nur Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

8.6         Die Baustelle wird von der Landauer GmbH besenrein übergeben, weitere Reinigungsarbeiten wie z. B. das Putzen von Scheiben sind Sache des Kunden. Eine gegebenenfalls notwendige Entfernung von Metallspänen oder anderen Kleinteilen, die bei der Montage anfallen und gegebenenfalls vom Wind weitergetragen werden auf Rasen, Fugen oder anderen schwer zugänglichen Oberflächen, sind Sache des Kunden.

8.7         Bietet die Landauer GmbH in ihrem Leistungsumfang einen Elektroanschluss an, begrenzt sich dieser Anschluss ausschließlich auf die von der Landauer GmbH gelieferten elektrischen Bauteile an einer vom Kunden bereitgestellten Leitung mit Dauerstrom im Außenbereich. Die elektrische Dimensionierung der Stromkreise, Setzen von Steckdosen etc. sind Aufgabe einer Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10.

8.8         Die Wiederherstellung von Bodenbelägen nach den Montagearbeiten der Landauer GmbH obliegt dem Kunden. Dies gilt auch für Terrasseneinfassungen aus Metall oder Stein, die für einen korrekten Anschluss der Stützpfosten gegebenenfalls entfernt werden müssen.

8.9         Geht die Montage über einen Tag hinaus, ist die Baustelle vom Kunden abzusichern. Dies gilt insbesondere für Fundamentlöcher und vom Wind leicht zu beschädigenden Bauteilen.


9. Haftung

9.1         Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die Landauer GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften.

9.2         Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.

9.3         Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Landauer GmbH nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf.

9.4         Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind, jedoch begrenzt auf maximal 30 % der Vergütung für die schadensverursachende Leistung.

9.5         Die vorangegangenen Bestimmungen Nr. 9.1-9.4 gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Landauer GmbH.

9.6         Die Haftung der Landauer GmbH für indirekte und Folgeschäden wie entgangenem Gewinn, Ausfallzeiten, Vermögenschäden, ist ausgeschlossen.

 9.7         Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

9.8         Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach Garantie oder dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen und die Verjährungsbegrenzung keine Anwendung.


10. Datenschutz

Die Parteien erheben personenbezogene Daten des jeweils anderen zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Betroffenen ist möglich. Zudem hat der Betroffene das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Betroffene direkt an den entsprechenden Vertragspartner richten. Der Betroffene hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse des entsprechenden Vertragspartners gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.


11. Streitbeilegung

Allgemeine Informationspflicht zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 35 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.


12. Schlussbestimmungen

12.1       Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Landauer GmbH zuständig ist. Die Landauer GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

12.2       Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

12.3       Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsdokumente werden bei der Landauer GmbH gespeichert und können auf Verlangen des Kunden nochmals ausgehändigt werden.

12.4       Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen oder die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.


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